Schonmal hier gespeichert, mal schauen, ob ich dazu im Laufe des Tages mehr finde … Es liegt natürlich nahe, einen Zusammenhang mit dem Fall Mollath zu vermuten …
Update (10:50):
Die FAZ hat ein paar Details mehr. Es geht wohl um eine neue Form des Dividendenstrippings und damit nichts, was ich bisher im Zusammenhang mit Mollath gelesen habe.
Verdacht auf Steuerhinterziehung: Razzia bei der HypoVereinsbank – Wirtschaft – FAZ
Beim Dividendenstripping in der alten Form kaufte man kurz vor der Dividendenausschüttung eine Aktie, kassierte die Dividende inkl. Körperschaftssteuer, und verkaufte anschließend die Aktie wieder. Da die Aktie durch den Dividendenabschlag (normalerweise) fällt, hatte man einen Spekulationsverlust, den man steuerlich geltend machen kann und mit der (zu versteuernden) Dividendeneinnahme verrechnen kann.
Ausländer bekamen die Körperschaftssteuergutschrift aber nicht, sondern nur die reine Dividende. Der Kursabschlag war aber logischerweise für die der selbe wie für die inländischen Anleger. Ausländer mussten ihre Aktien also einem Inländer übertragen, der die Körperschaftssteuer kassierte, und bekamen nachher die Aktien und einen Teil der Körperschaftssteuer zurück. Beide profitierten, in die Röhre schaute nur der Fiskus.
Wikipedia beschreibt die alte Form noch: Dividendenstripping.
Heute funktioniert das etwas anders. Grundlage ist heutzutage eine Sonderregel, die für inländische Kapitalanlagegesellschaften nur 5% der normalen Steuersätze auf die Dividenden vorsieht. Damit wollte der Gesetzgeber erreichen, dass Fondsanleger nicht zweimal Steuern zahlen müssen: Einmal bei der Fondsgesellschaft, die die Dividende kassiert und einmal der Fondsanleger, der die Ausschüttung des Fonds bekommt. Damit wären Aktienfonds sinnlos geworden, weil ein Direktkauf der Aktien (nur einmal Steuern auf Dividenden) steuerlich wesentlich günstiger geworden wäre.
Nur gilt diese Regel nicht nur bei Fonds, sondern auch bei jeder anderen Form einer Kapitalanlagegesellschaft, also z.B. auch bei Banken oder bei speziell dafür gegründeten Gesellschaften (Die Altana Sonderausschüttung für den Großaktionär aus der Quandt-Familie vor ein paar Jahren floss z.B. in eine solche Gesellschaft).
Nun kann man versuchen, seine Aktien in eine solche Gesellschaft zu stecken und zu sammeln, die Dividende kassieren, und nachher die Aktien wieder in die ursprünglichen Depots zurückschieben. Damit ist man natürlich in einer Grauzone, die der Gesetzgeber als Gestaltungsmissbrauch wertet, sprich er erlaubt es nicht. Vor allem nicht, wenn eine Bank das als Dienstleistung seinen Kunden anbietet.
Darum geht es jetzt wohl bei den Ermittlungen. Allerdings: Es ist das Ausnützen einer Steuerlücke, die mit Absicht geschaffen wurde. Es ist also nicht per se illegal, die Banken bewegen sich in einer Grauzone. Die Banken werden sagen: Naja, illegal ist das nicht, hellgraue Grauzone. Der Staat hingegen sieht Gestaltungsmissbrauch und sagt: Wohl illegal, dunkelgraue bis schwarze Grauzone. Am Ende wird das mit 100%iger Sicherheit vor Gericht landen und dort wird das Strafmaß festgelegt (wenn die Vorwürfe überhaupt zutreffen und nachgewiesen werden können).
Nicht alle Aktionäre sind trotz Rekordhöhe auf Dividenden erpicht – Finanzen – FAZ
Offenbar Großrazzia bei der HypoVereinsbank | tagesschau.de